CORONA INFORMATIONEN / FAQ

Liebe Gäste und Fans,

wir sind Euch allen unendlich dankbar für eure Solidarität und Unterstützung. Nachdem wir nun alle Veranstaltungen in das nächste Jahr verschieben konnten, haben unsere Ticketdienstleister daran gearbeitet, die von der Bundesregierung beschlossene Gutscheinregelung technisch umzusetzen. Wir möchten uns bei euch sehr für eure Geduld bedanken!

Für alle Veranstaltungen behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Auch wenn die überwältigende Mehrheit uns bereits mitgeteilt hat, dass sie auch beim Nachholtermin ihr Konzert besuchen werden, möchten wir erneut appellieren, die Tickets zu behalten, da es für uns und die gesamte Kulturbranche das Überleben sichert.

Das Wichtigste: Außer euer Ticket zu behalten und euch auf das Konzert zu freuen, ist nichts weiter notwendig! Alle Tickets – auch VIP- und Parktickets – behalten ihre Gültigkeit.

Für Eure Verständnis und Unterstützung bedanken wir uns bereits jetzt und freuen uns darauf, mit euch gemeinsam im nächsten Jahr gesund und voller Freude wieder bei unseren Konzerten feiern zu können.

Für alle, die ihr Ticket trotz allem nicht behalten wollen, ist am 18.05.2020 das Gesetz der „Gutscheinlösung“ in Kraft getreten.

Nachfolgend finden Ihr alle häufig gestellten Fragen (FAQ) dazu:

Worum geht es bei der Gutscheinlösung konkret?

Das am 18.05.2020 in Kraft getretene Gesetz gilt rückwirkend für Tickets, die vor dem 08.03.2020 für Veranstaltungen gekauft wurden, welche aufgrund der COVID- 19 Pandemie nicht planmäßig stattfinden konnten oder können. Für diese kann der jeweilige Veranstalter, anstelle der Erstattung des Eintrittspreises, einen Gutschein ausstellen.

Warum wurde das Gesetz erlassen?

Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz zwei Ziele verfolgt: Zum einen können somit Veranstaltungen verschoben oder neu geplant werden, und die Vielfalt der Live-Kultur bleibt auch in Zukunft erhalten. Zum anderen werden Kunden vor dem Totalverlust des bezahlten Eintrittspreises geschützt, da dadurch viele Veranstalter vor der Insolvenz bewahrt werden, die ihnen aufgrund der hohen Vorinvestitionen drohen würde.

Für welche Veranstaltungen ist das Gesetz anwendbar?

Das Gesetz gilt für alle Veranstaltungen, die COVID-19 bedingt nicht planmäßig stattfinden konnten oder können und für die Tickets vor dem 08.03.2020 gekauft wurden.

Ab wann kann ich mein Ticket in einen Gutschein umtauschen?

Wir bedauern sehr, dass Sie schon so lange auf eine finale Vorgehensweise warten mussten. Alle Beteiligten arbeiten nun mit Hochdruck an einer schnellen technischen Lösung. Wir gehen aktuell davon aus, dass alle Ticket-Systeme und Vorverkaufsstellen bis Mitte Juni das Gutscheinmodell umsetzen können. Die Einlösung Ihres Gutscheins in ein neues Ticket wird ab Ende Juni möglich sein.

Die Veranstaltung, für die ich Tickets habe, wurde verschoben. Welche Möglichkeiten habe ich?

Sie behalten Ihr Ticket und freuen sich auf den Ersatztermin. Die Tickets behalten für den verschobenen Termin die Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht oder umgeschrieben werden. Alternativ können Sie sich ab Anfang Juni an der Vorverkaufsstelle, wo Sie das Ticket erworben haben, einen Gutschein für Ihr Ticket ausstellen lassen, den Sie für Veranstaltungen des gleichen Veranstalters einlösen können.

Wie verhält es sich mit evtl. VIP- oder Parktickets?

Alle Tickets, also auch VIP- oder Parktickets behalten so wie die normalen Konzerttickets ihre Gültigkeit oder können gegen einen Gutschein eingetauscht werden.

Wie kann ich mein Ticket/meine Tickets in einen Gutschein umwandeln?

Wir arbeiten mit mehreren Ticketanbietern zusammen (CTS Eventim, Reservix, White Label, Myticket, Ticketmaster).

Können Sie den Ersatztermin nicht wahrnehmen, haben Sie die Möglichkeit, die bei uns direkt erworbenen Tickets (Büroverkauf) bis spätestens 15.08.2020 in Gutscheine umzuwandeln. Sollten Sie Ihr Ticket nicht bei uns direkt, sondern online oder an einer Vorverkaufsstelle erworben haben, wenden Sie sich hierzu an die Stelle, wo Sie Ihr Ticket erworben haben. Online an CTS Eventim AG, Reservix, Ticketmaster, White Label, o.ä. oder an Ihre Vorverkaufsstelle. Bitte beachten Sie dort evtl. abweichende Fristen für den Gutscheinumtausch. Dort erhalten Sie auch entsprechende Informationen zu den Umtauschmodalitäten.

Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich diesen genannten Weg wählen und keine Tickets an uns Veranstalter direkt senden. Nach Ablauf der Umtauschfrist ist eine Rückgabe nicht mehr möglich und Ihre Tickets werden automatisch für die Nachholveranstaltung umgebucht. Sie erhalten einen Covid-19-Gutschein im Wert des Ticketpreises. Dieser Gutschein vom Konzertbüro Bahl GmbH kann nur für eine Veranstaltung vom Konzertbüro Bahl GmbH eingelöst werden. Eine Auszahlung des Gutscheins ist ab dem 01.01.2022 möglich.

Bitte schicken Sie keine Tickets ohne ausdrückliche Rücksprache an unser Büro.

Ich habe mein Ticket bei ebay, Viagogo, ticketbande, etc. gekauft. Kann ich es in einen Gutschein umwandeln?

Darüber können wir leider keine Auskunft geben, da diese Verkäufe nicht von uns autorisiert wurden. Wenden Sie sich bitte an den Verkäufer.

Ist der Gutschein übertragbar und für welche Veranstaltungen kann ich ihn einlösen?

Der Gutschein ist übertragbar. Sie können Ihren Gutschein an der Vorverkaufsstelle, an der Sie ihn erhalten haben, für jede Veranstaltung desselben Veranstalters (dieser befindet sich auf dem Ticket aufgedruckt), einlösen. Welche Veranstaltungen von uns als Veranstalter durchgeführt werden und für einen Gutschein frei geschaltet sind, erfahren Sie an Ihrer Vorverkaufsstelle.

Wie lange kann ich grundsätzlich Gutscheine einlösen und was passiert danach?

Ein Gutschein vom Konzertbüro Bahl kann bis mindestens 31.07.2022 für eine unserer Veranstaltungen eingelöst werden. Eine Auszahlung des Gutscheins ist ab 01.01.2022 und bis zum 31.07.2022 möglich.

Über welchen Betrag wird der Gutschein ausgestellt?

Der Wert des Gutscheins umfasst den regulären, auf dem Ticket aufgedruckten Eintrittspreis, inkl. der Vorverkaufsgebühr.

Bekomme ich einen Gutschein pro Bestellung oder jeder einzelne Ticket?

Ob Sie einen Gutschein je Ticket oder je Bestellung erhalten, hängt von dem Ticketsystem ab, bei dem Sie Ihr Ticket erworben haben. Bitte wenden Sie sich für entsprechende Informationen direkt an das jeweilige Ticketsystem.

Was mache ich, wenn mich die Veranstaltungen, die aktuell angeboten werden nicht interessieren?

Bei uns – Konzertbüro Bahl – ist Ihr Gutschein bis 31.07.2022 für unsere Veranstaltungen einlösbar. Haben Sie etwas Geduld – Sie werden bestimmt noch fündig. Sollten Sie tatsächlich keine attraktive Veranstaltung finden, können Sie sich den Gutschein ab dem 01.01.2022 und bis zum 31.07.2022 auszahlen lassen.

Was passiert, wenn mein neues Ticket günstiger ist das ursprüngliche? Was passiert mit der Differenz?

Differenzbeträge verbleiben vorerst auf dem Gutschein und können für weitere Buchungen genutzt werden. Restbeträge können ab dem 01.01.2022 und bis zum 31.07.2022 ausbezahlt werden.

Wie funktioniert das, wenn der Gutscheinwert niedriger ist, als mein neues Ticket?

Wenn der Auftragswert den Gutscheinwert übersteigt, sind Teilbezahlungen (Gutschein + Zuzahlung) möglich.

Bis wann muss ich mich entscheiden, mein Ticket in einen Gutschein zu tauschen?

Bereits verschobene Veranstaltungen:

Die Möglichkeit des Gutschein-Umtauschs gilt für bereits verschobene Veranstaltungen bis zum 19.08.2020. Danach wird kein Umtausch in einen Gutschein mehr möglich sein und wir halten Ihre Plätze für die neue Veranstaltung auf jeden Fall fest reserviert.

Veranstaltungen, die ggf. noch verschoben werden:

Nach Ankündigung des Verschiebungstermins haben Sie bis zu acht Wochen Zeit, um sich zu entscheiden, ob Sie den neuen Veranstaltungstermin wahrnehmen, oder ihr Ticket in einen Gutschein tauschen.

Hier finden Sie auch alle Regelungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Fragen und Antworten zur Gutscheinlösung bei Veranstaltungsverträgen:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Tickets/FAQ_Gutscheine.p df?__blob=publicationFile&v=2

Aufgrund des Verbots von Großveranstaltungen bis 31.08.2020 werden folgende Veranstaltungen verschoben bzw. abgesagt. Falls Ihre Veranstaltung noch nicht dabei ist, bitten wir noch um ein wenig Geduld.

Poetry Slam Champions 7 I 30.06.2020, Kongresshalle Gießen → neuer Termin: 11.01.2021

The Hooters I 02.07.2020, Schlossparkbühne Marburg → neuer Termin: 16.07.2021
Versengold I 03.07.2020, Schlossparkbühne Marburg → neuer Termin: 15.07.2021
Radio Doria I 04.07.2020, Schlossparkbühne Marburg → neuer Termin: 17.07.2021
Konstantin Wecker I 05.07.2020, Schlossparkbühne Marburg → neuer Termin: 18.07.2021

Silbermond I 20.08.2020, Kloster Schiffenberg → neuer Termin: 26.08.2021
Adel Tawil I 22.08.2020, Kloster Schiffenberg → neuer Termin: 21.08.2021
Wincent Weiss I 23.08.2020, Kloster Schiffenberg → neuer Termin: 22.08.2021
Sido I 24.08.2020, Kloster Schiffenberg → neuer Termin: 23.08.2021
Santiano I 26.08.2020, Kloster Schiffenberg → neuer Termin: 25.08.2021
Fettes Brot I 27.08.2020, Kloster Schiffenberg → neuer Termin: 27.08.2021
DJ BoBo I 28.08.2020, Kloster Schiffenberg → neuer Termin: 28.08.2021
Johannes Oerding I 30.08.2020, Kloster Schiffenberg → neuer Termin: 29.08.2021

Barclay James Harvest feat. Les Holroyd I 29.10.2020, Kongresshalle Gießen → neuer Termin: 02.05.2021
The Sweet I 20.11.2020, Kongresshalle Gießen → neuer Termin: 19.11.2021

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